Glasfaserausbau auf dem Gemeindegebiet Sarow
Derzeit findet auf dem Gemeindegebiet von Sarow der Glasfaserausbau durch die Telekom statt. Die Telekom hatte sich seinerzeit beworben, diese geförderte Maßnahme des Landkreises umsetzen zu dürfen und den Zuschlag erhalten.
Im Rahmen dieser Maßnahme und aufgrund von fehlenden Informationen seitens des Landkreises bzw. der Telekom sind die Gemeindevertretungsmitglieder in jüngster Vergangenheit immer wieder darauf angesprochen worden, wer einen geförderten Anschluss an das Glasfasernetz bekommt, welches die Kriterien sind, wonach Anwohner bzw. Grundstücksbesitzer ausgewählt wurden, die in den Genuss eines kostenfreien Glasfaseranschlusses erhalten. Mit kostenfrei ist nicht die spätere Nutzung des Anschlusses gemeint sondern der Anschluss als solches, der normalerweise nur gegen Bezahlung einer hohen Gebühr hergestellt wird.
Folgende Information hat die Gemeindevertretung zwischenzeitlich auf Nachfragen beim Landkreis bekommen:
Um die Funktionsweise des geförderten Breitbandausbaus und damit auch den Zuschnitt der geförderten Projektgebiete erklären zu können, ist es wichtig zwei Fakten hervorzuheben:
1. Ein geförderter Ausbau setzt lediglich dort an, wo der Markt nicht aus sich heraus eine entsprechende Versorgung hervorbringt. Gemeint ist hier ein gewinnorientierter Eigenausbau eines Telekommunikationsunternehmens. Aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte in Mecklenburg-Vorpommern muss viel Geld in den Ausbau der Infrastruktur investiert werden. Gleichzeitig gibt es aber nur wenige potenzielle Kundinnen und Kunden, die ein Angebot nutzen könnten. Dadurch ist der Ausbau für die Telekommunikationsunternehmen in den eher ländlich geprägten Bereichen nichtimmer wirtschaftlich umsetzbar und eine staatliche Förderung notwendig.
2. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist zwar eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit breitbandiger Internetinfrastruktur, jedoch orientieren sich die Förderprogramme von Bund und Land am BEDARF (diejenigen, welche keine bzw. eine sehr schlechte Internetversorgung haben, sollen zuerst an das Breitbandnetz angeschlossen werden!)
Um für alle Teile der Bevölkerung die Versorgung mit einer ausreichenden Datenrate zu ermöglichen, hat der Bund deshalb im Jahr 2015 ein Förderprogramm (das sogenannte Weiße-Flecken-Programm) ins Leben gerufen. Mit diesem sollte die vollständige Erschließung von unterversorgten Gebieten (mit weniger als 30 Mbit/s vorhandener Internetversorgung) mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur finanziert werden.
Das bedeutet aber auch, dass alle Gebiete in denen eine aktuelle Versorgung mit Datenraten von mindestens 30 Mbit/s gegeben ist, im Weiße-Flecken-Programm nicht förderfähig sind. Man spricht hier von einer „Aufgreifschwelle“.
Auf das Gemeindegebiet Sarow bezogen bedeutet dies, dass alle in der beigefügten Karte farbig befüllten Flächen (grün/orange/rot) die Fördervoraussetzungen im Weiße-Flecken-Programm nicht erfüllen und daher nicht Bestandteil der aktuellen Breitbandförderprojekte werden konnten.
Alle grau befüllten Flächen sind Adresspunkte, die im Rahmen der Markterkundung 2016 mit einer Versorgung von unter 30 Mbit/s identifiziert wurden und somit im Rahmen des aktuellen Breitband Projektgebietes MSE 23_15 Kletzin-Siedenbollentin gefördert ausgebaut werden dürfen.
Eine flächendeckende Versorgung, beispielsweise in der Gesamtheit eines Gemeindegebietes, ist allein aufgrund der beschriebenen existierenden Förderkriterien daher vielfach zunächst gar nicht möglich!
Am 3. April 2023 startete jedoch die neue Gigabitförderung 2.0 – das sog. Graue Flecken Förderprogramm. Förderfähig sind nunmehr Gebiete, die derzeit über kein Next-Generation-Access-Netz (NGANetz) verfügen (weißer Fleck) oder die über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten drei Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann.
Das erforderliche Markterkundungsverfahren hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bereits durchgeführt und am 3. Juli 2023 abgeschlossen.
Um diese Adresspunkte nunmehr gefördert an das Breitbandversorgungsnetz anschließen zu können hat der Landkreis drei neue Projektgebiete gebildet. Für alle drei Gigabit-Projektgebiete liegen dem Landkreis bereits vorläufige Zuwendungsbescheide vom Bund vor. Die Landeskofinanzierung steht jedoch noch aus.
Alle Adresspunkte der Gemeinde Sarow, die aktuell aufgrund der vorgehaltenen Datenübertragungsraten noch nicht an das Breitbandversorgungsnetz angeschlossen werden können, erfüllen die nunmehr benannten Fördervoraussetzungen in der Gigabitförderung 2.0 und wurden in die neuen Ausschreibungsgebiete aufgenommen.
Die Vergabeverfahren wurden unter dem Vorbehalt der Landeskofinanzierung bereits begonnen.
Aufgrund der Komplexität des Vergabeverfahrens (EU-weite Ausschreibung) und der sich anschließenden Vertragsverhandlungen ist jedoch aufgrund bisheriger Erfahrungswerte mit einem Zeitfenster von 2-3 Jahren bis zum Beginn der sich hieraus ergebenden Bautätigkeiten zu rechnen.
Um die Übersichtskarte öffnen zu können, klicken Sie bitte auf diesen Link zur PDF-Datei
Unabhängig von den sogenannten geförderten Anschlüssen an das Glasfasernetz haben alle Anrainer die Möglichkeit, sich über die Seite der Telekom (oder einen anderen Anbieter) kostenfrei und unverbindlich für einen Anschluss an das Glasfasernetz registrieren zu lassen. Sobald dann der Ausbau des Netzes abgeschlossen ist, kann dann mit dem jeweiligen Anbieter eine einzelvertragliche Vereinbarung getroffen werden und durch den Anbieter der Anschluss an das Glasfasernetz erfolgen.
Für weitergehende Information können Sie gerne die Bürgersprechstunde besuchen und wir werden versuchen, Ihnen das komplexe Thema zu erläutern.